Datenschutzgrundsätze für persönliche Daten, die vom Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) an die Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) übertragen werden
1. Einführung
Cookson Group plc („Cookson“) respektiert die Vertraulichkeit der Daten seiner Kunden, Geschäftspartner und Angestellten und ist sich der Notwendigkeit bewusst, die übermittelten persönlichen Informationen auf angemessene Weise zu schützen und zu verwalten. Cookson hat im eigenen Namen sowie im Namen seiner angeschlossenen Firmen (einschließlich der Gesellschaften mit Sitz in den USA) beschlossen, sich freiwillig an den Prinzipien des „sicheren Hafens“ („Safe Harbor“) zu beteiligen, die US-amerikanischen Organisationen unter der Datenschutzrichtlinie der Europäischen Kommission offenstehen. Im Falle eines Konfliktes zwischen den Prinzipien des sicheren Hafens und diesen Datenschutzgrundsätzen („Grundsätzen“) haben die Prinzipien des sicheren Hafens Vorrang . In diesen Grundsätzen werden die allgemeinen Praktiken zur Umsetzung der Anforderungen an einen sicheren Hafen beschrieben, die für die Übertragung von persönlichen Daten vom EWR an die USA gelten; hierzu gehören Angaben zu den erfassten und übertragenen Informationen, Angaben dazu, wie diese Informationen genutzt werden, sowie Angaben zu den Rechten, die Personen im EWR hinsichtlich der Verwendung und der Möglichkeit zur Korrektur dieser Informationen zustehen.
2. Geltungsbereich
Diese Datenschutzgrundsätze gelten für alle US-amerikanischen Betriebe, Abteilungen und Filialen von Cookson im Zusammenhang mit dem Empfang von persönlichen Informationen aus dem EWR in jeglicher Form, einschließlich einer Übertragung auf elektronischem Weg, auf Papier oder auf mündlichem Weg. Ebenso gelten diese Grundsätze für Vertreter (wie unten definiert), die persönliche Daten aus dem EWR im Auftrag von Cookson verwalten und verarbeiten.
3. Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser Grundsätze gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: „Vertreter“ bezieht sich auf jeden Dritten, der von Cookson gelieferte persönliche Informationen erfasst und/oder dazu nutzt, Arbeiten im Auftrag und auf Anweisung von Cookson durchzuführen. Der Begriff „persönliche Informationen“ beschreibt sämtliche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen; als identifizierbare Person gelten alle Personen, die auf mittelbarem oder unmittelbarem Wege identifiziert werden können, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Kennzahl oder auf einen bzw. mehrere Faktoren, die sich spezifisch auf die physische, physiologische, geistige, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser Person beziehen. Informationen anonymer und/oder statischer Natur sind keine persönlichen Informationen. Der Begriff „empfindliche persönliche Informationen“ bezieht sich auf persönliche Informationen, aus denen die ethnische Zugehörigkeit bzw. Herkunft, die politische Einstellung, die religiösen oder philosophischen Überzeugungen, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gesundheit bzw. der sexuellen Orientierung der Person hervorgehen.
4. Verarbeitung von persönlichen Daten aus dem EWR
Cookson kann bestimmte persönliche Informationen über Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und Stellenbewerber aus dem EWR so oft wie erforderlich verarbeiten; diese Informationen können auf verschiedenen Medien aufgezeichnet sein oder in Form von elektronischen Daten vorliegen.
Cookson wird die persönlichen Informationen über Geschäftspartner und Kunden dazu nutzen, Kunden und Geschäftspartnern Informationen und Dienstleistungen anzubieten und dem Personal von Cookson ein besseres Verständnis der Bedürfnisse und Interessen dieser Geschäftspartner und/oder Kunden zu ermöglichen. Insbesondere wird Cookson die Informationen dazu nutzen, um den Kunden und Geschäftspartnern bei der Durchführung einer Transaktion bzw. eines Auftrags behilflich zu sein, um eine Kommunikation zu ermöglichen, um Produkte und Dienstleistungen zu liefern, um gekaufte Produkte und Dienstleistungen in Rechnung zu stellen und um kontinuierliche Kunden- und Beratungsdienste anzubieten. Gelegentlich können die Mitarbeiter von Cookson die persönlichen Informationen auch dazu nutzen, um sich mit Kunden und Geschäftspartnern in Verbindung zu setzen und ihnen die Teilnahme an Umfragen zu Zwecken der Vermarktung und Qualitätssicherung zu ermöglichen.
Ebenso kann Cookson persönliche Informationen an seine Dienstleistungsanbieter und lieferanten weitergeben, jedoch nur zu dem Zweck der Unterstützung der geschäftlichen Bedürfnisse der Kunden und in dem Umfang, der zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlich ist. Die Dienstleistungsanbieter und lieferanten sind verpflichtet, die von Cookson erhaltenen persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln, und dürfen sie zu keinen anderen Zwecken als den ursprünglich vorgesehenen nutzen.
Ebenso erfasst Cookson persönliche Informationen über seine Angestellten (Mitarbeiterdaten) im Zusammenhang mit der Verwaltung der Programme und Funktionen seines Personalwesens und zum Zweck der Kommunikation mit den Angestellten. Zu diesen Programmen und Funktionen können Programme für Vergütungen und Leistungen ebenso gehören wie die Planung und Überprüfung der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter, Leistungsbewertungen, Weiterbildungsmaßnahmen, die Erstattung der Spesen von Geschäftsreisen sowie von Schulungskosten, Kennkarten, der Zugang zu den Einrichtungen und Rechnernetzen von Cookson, Mitarbeiterprofile, interne Mitarbeiterverzeichnisse, die Buchführung für das Personalwesen sowie weitere Zwecke der Personalverwaltung. Ferner erfasst und verwendet Cookson persönliche Informationen, um Kandidaten zur Besetzung offener Stellen bei Cookson auszuwählen.
Die Mitarbeiterdaten können an Drittanbieter weitergegeben werden, jedoch ausschließlich zu dem Zweck, um diesem Anbieter die Bereitstellung von Dienstleistungen für bzw. die Unterstützung von Cookson im Zusammenhang mit diesen Programmen und Funktionen des Personalwesens zu ermöglichen. Es werden keine Mitarbeiterdaten an Dritte zu Zwecken weitergegeben, die nicht mit dem Beschäftigungsverhältnis in Verbindung stehen. Wenn ein Dritter persönliche Informationen erhält, muss er einen Schutz der persönlichen Daten im selben Umfang gewährleisten, wie er von diesen Grundsätzen vorgeschrieben wird.
5. Datenschutzprinzipien
5.1. Benachrichtigung
Wenn Cookson die persönlichen Informationen von Einzelpersonen im EWR direkt erfasst, informiert es diese Personen über die Zwecke, für die ihre persönlichen Informationen erfasst und genutzt werden, die Arten der nicht als Vertreter auftretenden Dritten, an die Cookson diese Informationen weitergibt, und die Möglichkeiten und Mittel, die Cookson diesen Einzelpersonen zur Begrenzung der Nutzung und Weitergabe ihrer persönlichen Informationen eventuell anbietet. Die Benachrichtigung erfolgt in klarer und verständlicher Sprache zu dem Zeitpunkt, an dem die Personen zum ersten Mal gebeten werden, Cookson ihre persönlichen Informationen mitzuteilen, oder so bald wie möglich danach; in jedem Fall erfolgt die Benachrichtigung, bevor Cookson die Informationen zu einem anderen Zweck nutzt als zu dem Zweck, zu dem die Informationen ursprünglich erfasst wurden.
5.2. Entscheidungsrecht
Cookson bietet Einzelpersonen die Möglichkeit, durch eine entsprechende Ablehnung zu entscheiden, ob ihre persönlichen Informationen (a) an nicht als Vertreter auftretende Dritte weitergegeben werden dürfen oder (b) für einen anderen Zweck als den Zweck genutzt werden dürfen, für den sie ursprünglich erfasst wurden bzw. für den eine nachträgliche Genehmigung durch diese Person erfolgte. Im Fall von empfindlichen persönlichen Informationen bietet Cookson den Personen die Möglichkeit, durch eine ausdrückliche Zustimmung zu erlauben, dass die Informationen an nicht als Vertreter auftretende Dritte weitergegeben werden oder dass sie für einen anderen Zweck als den Zweck genutzt werden, für den sie ursprünglich erfasst wurden bzw. für den eine nachträgliche Genehmigung durch diese Person erfolgte. Cookson wird es den Personen durch angemessene Mechanismen ermöglichen, von diesem Entscheidungsrecht Gebrauch zu machen.
5.3. Weitergabe an Vertreter
Cookson wird von seinen Vertretern Zusicherungen einholen, dass diese die persönlichen Informationen unter Beachtung dieser Grundsätze sicher aufbewahren. Beispiele für eine angemessene Zusicherung durch einen Vertreter wären: ein schriftlicher Vertrag, in dem der Vertreter dazu verpflichtet wird, mindestens das von den jeweils gültigen Prinzipien des sicheren Hafens geforderte Maß an Schutz zu gewährleisten, eine Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46, eine „Safe-Harbor“-Zertifizierung durch den Vertreter oder eine Verpflichtung zur Einhaltung sonstiger Eignungsbestimmungen der Europäischen Kommission. Wenn Cookson bekannt ist, dass ein Vertreter persönliche Informationen auf eine Weise nutzt oder weitergibt, die diesen Grundsätzen zuwiderläuft, leitet Cookson angemessene Schritte zur Verhinderung oder Beendigung einer solchen Nutzung bzw. Weitergabe ein.
5.4. Einsichtnahme
Cookson gestattet Einzelpersonen auf deren Gesuch hin einen angemessenen Einblick in die persönlichen Informationen, die es über sie führt. Zusätzlich leitet Cookson angemessene Schritte ein, um den Personen eine Korrektur, Änderung oder Löschung von Informationen zu ermöglichen, die nachweislich unzutreffend oder unvollständig sind.
5.5. Sicherheit
Cookson stellt durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen sicher, dass die persönlichen Informationen in seinem Besitz vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Weitergabe, Änderung und Löschung geschützt werden.
5.6. Integrität der Daten
Cookson wird die persönlichen Informationen nur in Weisen nutzen, die mit den Zwecken vereinbar sind, für die die Informationen erfasst bzw. für die eine Nutzung nachträglich durch die Person genehmigt wurde (siehe 5.2.). Cookson wird mit angemessenen Schritten sicherstellen, dass die persönlichen Informationen für die vorgesehene Nutzung relevant sind und dass sie zutreffend, vollständig und aktuell sind.
5.7. Durchsetzung
Cookson gewährleistet die Einhaltung dieser Datenschutzgrundsätze mit der Methode einer Eigenbeurteilung. Cookson überprüft regelmäßig, dass diese Grundsätze zutreffen, für die zu erfassenden Informationen umfassend genug sind, an deutlich sichtbarer Stelle veröffentlicht werden, vollständig umgesetzt werden und den Prinzipien des sicheren Hafens entsprechen. Cookson fordert alle interessierten Personen dazu auf, eventuelle Probleme über die unten genannten Kontaktinformationen anzusprechen. Cookson wird Beschwerden und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung und Weitergabe von persönlichen Informationen gemäß den Prinzipien dieser Grundsätze untersuchen und zu lösen versuchen.
Wenn Cookson feststellt, dass eine von ihm beschäftigte Person gegen diese Datenschutzgrundsätze verstoßen hat, wird gegen diese Person ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
6. Beilegung von Streitigkeiten
Alle Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung und Weitergabe von persönlichen Informationen sollten unter der unten angegebenen Adresse an den für die Einhaltung der Prinzipien des sicheren Hafens zuständigen Rechtsberater (Group Legal Adviser and Compliance Officer for Safe Harbor) gerichtet werden. Cookson wird Beschwerden und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung und Weitergabe von persönlichen Informationen gemäß den Prinzipien dieser Grundsätze untersuchen und zu lösen versuchen.
Wenn sich eine Beschwerde im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen nicht im Rahmen der internen Verfahren von Cookson lösen lässt, verpflichtet sich Cookson zur Teilnahme an den Schlichtungsverfahren des von den Datenschutzbehörden der EU eingerichteten Gremiums zur Beilegung von Streitigkeiten gemäß den Prinzipien des sicheren Hafens. Sollten Cookson oder diese Behörden feststellen, dass Cookson diese Grundsätze nicht eingehalten hat, leitet Cookson angemessene Schritte ein, um eventuelle schädliche Auswirkungen zu beheben und um eine künftige Einhaltung sicherzustellen.
7. Daten von Minderjährigen
Cookson erfasst nicht wissentlich persönlich identifizierbare Informationen von Personen unter 13 Jahren. Wenn Cookson aus irgendeinem Grund feststellt, dass eine Person, von der es persönliche Informationen erfasst hat, unter 13 Jahre alt ist, wird Cookson diese Informationen unverzüglich löschen bzw. vernichten.
8. Kontaktinformationen
Fragen oder Anmerkungen im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen sollten per Post oder E-Mail an die folgende Stelle gerichtet werden:
The Group Legal Adviser and Compliance Officer for Safe Harbor simon.ohara@cookson.co.uk
9. Änderungen an diesen Grundsätzen
Diese Grundsätze können so oft wie erforderlich gemäß den Anforderungen der Prinzipien des sicheren Hafens geändert werden. Solche Änderungen werden auf angemessenem Wege öffentlich bekannt gegeben.
Diese Grundsätze bauen auf den Prinzipien auf, die im Verhaltenskodex von Cookson festgelegt werden, und entsprechen insbesondere der Verpflichtung des Unternehmens zu einem hohen Standard an Professionalität, Verhalten und Respekt vor der Würde des Einzelnen.
Gültig ab: 1. Oktober 2007
1. Einführung
Cookson Group plc („Cookson“) respektiert die Vertraulichkeit der Daten seiner Kunden, Geschäftspartner und Angestellten und ist sich der Notwendigkeit bewusst, die übermittelten persönlichen Informationen auf angemessene Weise zu schützen und zu verwalten. Cookson hat im eigenen Namen sowie im Namen seiner angeschlossenen Firmen (einschließlich der Gesellschaften mit Sitz in den USA) beschlossen, sich freiwillig an den Prinzipien des „sicheren Hafens“ („Safe Harbor“) zu beteiligen, die US-amerikanischen Organisationen unter der Datenschutzrichtlinie der Europäischen Kommission offenstehen. Im Falle eines Konfliktes zwischen den Prinzipien des sicheren Hafens und diesen Datenschutzgrundsätzen („Grundsätzen“) haben die Prinzipien des sicheren Hafens Vorrang . In diesen Grundsätzen werden die allgemeinen Praktiken zur Umsetzung der Anforderungen an einen sicheren Hafen beschrieben, die für die Übertragung von persönlichen Daten vom EWR an die USA gelten; hierzu gehören Angaben zu den erfassten und übertragenen Informationen, Angaben dazu, wie diese Informationen genutzt werden, sowie Angaben zu den Rechten, die Personen im EWR hinsichtlich der Verwendung und der Möglichkeit zur Korrektur dieser Informationen zustehen.
2. Geltungsbereich
Diese Datenschutzgrundsätze gelten für alle US-amerikanischen Betriebe, Abteilungen und Filialen von Cookson im Zusammenhang mit dem Empfang von persönlichen Informationen aus dem EWR in jeglicher Form, einschließlich einer Übertragung auf elektronischem Weg, auf Papier oder auf mündlichem Weg. Ebenso gelten diese Grundsätze für Vertreter (wie unten definiert), die persönliche Daten aus dem EWR im Auftrag von Cookson verwalten und verarbeiten.
3. Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser Grundsätze gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: „Vertreter“ bezieht sich auf jeden Dritten, der von Cookson gelieferte persönliche Informationen erfasst und/oder dazu nutzt, Arbeiten im Auftrag und auf Anweisung von Cookson durchzuführen. Der Begriff „persönliche Informationen“ beschreibt sämtliche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen; als identifizierbare Person gelten alle Personen, die auf mittelbarem oder unmittelbarem Wege identifiziert werden können, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Kennzahl oder auf einen bzw. mehrere Faktoren, die sich spezifisch auf die physische, physiologische, geistige, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser Person beziehen. Informationen anonymer und/oder statischer Natur sind keine persönlichen Informationen. Der Begriff „empfindliche persönliche Informationen“ bezieht sich auf persönliche Informationen, aus denen die ethnische Zugehörigkeit bzw. Herkunft, die politische Einstellung, die religiösen oder philosophischen Überzeugungen, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gesundheit bzw. der sexuellen Orientierung der Person hervorgehen.
4. Verarbeitung von persönlichen Daten aus dem EWR
Cookson kann bestimmte persönliche Informationen über Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und Stellenbewerber aus dem EWR so oft wie erforderlich verarbeiten; diese Informationen können auf verschiedenen Medien aufgezeichnet sein oder in Form von elektronischen Daten vorliegen.
Cookson wird die persönlichen Informationen über Geschäftspartner und Kunden dazu nutzen, Kunden und Geschäftspartnern Informationen und Dienstleistungen anzubieten und dem Personal von Cookson ein besseres Verständnis der Bedürfnisse und Interessen dieser Geschäftspartner und/oder Kunden zu ermöglichen. Insbesondere wird Cookson die Informationen dazu nutzen, um den Kunden und Geschäftspartnern bei der Durchführung einer Transaktion bzw. eines Auftrags behilflich zu sein, um eine Kommunikation zu ermöglichen, um Produkte und Dienstleistungen zu liefern, um gekaufte Produkte und Dienstleistungen in Rechnung zu stellen und um kontinuierliche Kunden- und Beratungsdienste anzubieten. Gelegentlich können die Mitarbeiter von Cookson die persönlichen Informationen auch dazu nutzen, um sich mit Kunden und Geschäftspartnern in Verbindung zu setzen und ihnen die Teilnahme an Umfragen zu Zwecken der Vermarktung und Qualitätssicherung zu ermöglichen.
Ebenso kann Cookson persönliche Informationen an seine Dienstleistungsanbieter und lieferanten weitergeben, jedoch nur zu dem Zweck der Unterstützung der geschäftlichen Bedürfnisse der Kunden und in dem Umfang, der zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlich ist. Die Dienstleistungsanbieter und lieferanten sind verpflichtet, die von Cookson erhaltenen persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln, und dürfen sie zu keinen anderen Zwecken als den ursprünglich vorgesehenen nutzen.
Ebenso erfasst Cookson persönliche Informationen über seine Angestellten (Mitarbeiterdaten) im Zusammenhang mit der Verwaltung der Programme und Funktionen seines Personalwesens und zum Zweck der Kommunikation mit den Angestellten. Zu diesen Programmen und Funktionen können Programme für Vergütungen und Leistungen ebenso gehören wie die Planung und Überprüfung der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter, Leistungsbewertungen, Weiterbildungsmaßnahmen, die Erstattung der Spesen von Geschäftsreisen sowie von Schulungskosten, Kennkarten, der Zugang zu den Einrichtungen und Rechnernetzen von Cookson, Mitarbeiterprofile, interne Mitarbeiterverzeichnisse, die Buchführung für das Personalwesen sowie weitere Zwecke der Personalverwaltung. Ferner erfasst und verwendet Cookson persönliche Informationen, um Kandidaten zur Besetzung offener Stellen bei Cookson auszuwählen.
Die Mitarbeiterdaten können an Drittanbieter weitergegeben werden, jedoch ausschließlich zu dem Zweck, um diesem Anbieter die Bereitstellung von Dienstleistungen für bzw. die Unterstützung von Cookson im Zusammenhang mit diesen Programmen und Funktionen des Personalwesens zu ermöglichen. Es werden keine Mitarbeiterdaten an Dritte zu Zwecken weitergegeben, die nicht mit dem Beschäftigungsverhältnis in Verbindung stehen. Wenn ein Dritter persönliche Informationen erhält, muss er einen Schutz der persönlichen Daten im selben Umfang gewährleisten, wie er von diesen Grundsätzen vorgeschrieben wird.
5. Datenschutzprinzipien
5.1. Benachrichtigung
Wenn Cookson die persönlichen Informationen von Einzelpersonen im EWR direkt erfasst, informiert es diese Personen über die Zwecke, für die ihre persönlichen Informationen erfasst und genutzt werden, die Arten der nicht als Vertreter auftretenden Dritten, an die Cookson diese Informationen weitergibt, und die Möglichkeiten und Mittel, die Cookson diesen Einzelpersonen zur Begrenzung der Nutzung und Weitergabe ihrer persönlichen Informationen eventuell anbietet. Die Benachrichtigung erfolgt in klarer und verständlicher Sprache zu dem Zeitpunkt, an dem die Personen zum ersten Mal gebeten werden, Cookson ihre persönlichen Informationen mitzuteilen, oder so bald wie möglich danach; in jedem Fall erfolgt die Benachrichtigung, bevor Cookson die Informationen zu einem anderen Zweck nutzt als zu dem Zweck, zu dem die Informationen ursprünglich erfasst wurden.
5.2. Entscheidungsrecht
Cookson bietet Einzelpersonen die Möglichkeit, durch eine entsprechende Ablehnung zu entscheiden, ob ihre persönlichen Informationen (a) an nicht als Vertreter auftretende Dritte weitergegeben werden dürfen oder (b) für einen anderen Zweck als den Zweck genutzt werden dürfen, für den sie ursprünglich erfasst wurden bzw. für den eine nachträgliche Genehmigung durch diese Person erfolgte. Im Fall von empfindlichen persönlichen Informationen bietet Cookson den Personen die Möglichkeit, durch eine ausdrückliche Zustimmung zu erlauben, dass die Informationen an nicht als Vertreter auftretende Dritte weitergegeben werden oder dass sie für einen anderen Zweck als den Zweck genutzt werden, für den sie ursprünglich erfasst wurden bzw. für den eine nachträgliche Genehmigung durch diese Person erfolgte. Cookson wird es den Personen durch angemessene Mechanismen ermöglichen, von diesem Entscheidungsrecht Gebrauch zu machen.
5.3. Weitergabe an Vertreter
Cookson wird von seinen Vertretern Zusicherungen einholen, dass diese die persönlichen Informationen unter Beachtung dieser Grundsätze sicher aufbewahren. Beispiele für eine angemessene Zusicherung durch einen Vertreter wären: ein schriftlicher Vertrag, in dem der Vertreter dazu verpflichtet wird, mindestens das von den jeweils gültigen Prinzipien des sicheren Hafens geforderte Maß an Schutz zu gewährleisten, eine Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46, eine „Safe-Harbor“-Zertifizierung durch den Vertreter oder eine Verpflichtung zur Einhaltung sonstiger Eignungsbestimmungen der Europäischen Kommission. Wenn Cookson bekannt ist, dass ein Vertreter persönliche Informationen auf eine Weise nutzt oder weitergibt, die diesen Grundsätzen zuwiderläuft, leitet Cookson angemessene Schritte zur Verhinderung oder Beendigung einer solchen Nutzung bzw. Weitergabe ein.
5.4. Einsichtnahme
Cookson gestattet Einzelpersonen auf deren Gesuch hin einen angemessenen Einblick in die persönlichen Informationen, die es über sie führt. Zusätzlich leitet Cookson angemessene Schritte ein, um den Personen eine Korrektur, Änderung oder Löschung von Informationen zu ermöglichen, die nachweislich unzutreffend oder unvollständig sind.
5.5. Sicherheit
Cookson stellt durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen sicher, dass die persönlichen Informationen in seinem Besitz vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Weitergabe, Änderung und Löschung geschützt werden.
5.6. Integrität der Daten
Cookson wird die persönlichen Informationen nur in Weisen nutzen, die mit den Zwecken vereinbar sind, für die die Informationen erfasst bzw. für die eine Nutzung nachträglich durch die Person genehmigt wurde (siehe 5.2.). Cookson wird mit angemessenen Schritten sicherstellen, dass die persönlichen Informationen für die vorgesehene Nutzung relevant sind und dass sie zutreffend, vollständig und aktuell sind.
5.7. Durchsetzung
Cookson gewährleistet die Einhaltung dieser Datenschutzgrundsätze mit der Methode einer Eigenbeurteilung. Cookson überprüft regelmäßig, dass diese Grundsätze zutreffen, für die zu erfassenden Informationen umfassend genug sind, an deutlich sichtbarer Stelle veröffentlicht werden, vollständig umgesetzt werden und den Prinzipien des sicheren Hafens entsprechen. Cookson fordert alle interessierten Personen dazu auf, eventuelle Probleme über die unten genannten Kontaktinformationen anzusprechen. Cookson wird Beschwerden und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung und Weitergabe von persönlichen Informationen gemäß den Prinzipien dieser Grundsätze untersuchen und zu lösen versuchen.
Wenn Cookson feststellt, dass eine von ihm beschäftigte Person gegen diese Datenschutzgrundsätze verstoßen hat, wird gegen diese Person ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
6. Beilegung von Streitigkeiten
Alle Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung und Weitergabe von persönlichen Informationen sollten unter der unten angegebenen Adresse an den für die Einhaltung der Prinzipien des sicheren Hafens zuständigen Rechtsberater (Group Legal Adviser and Compliance Officer for Safe Harbor) gerichtet werden. Cookson wird Beschwerden und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung und Weitergabe von persönlichen Informationen gemäß den Prinzipien dieser Grundsätze untersuchen und zu lösen versuchen.
Wenn sich eine Beschwerde im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen nicht im Rahmen der internen Verfahren von Cookson lösen lässt, verpflichtet sich Cookson zur Teilnahme an den Schlichtungsverfahren des von den Datenschutzbehörden der EU eingerichteten Gremiums zur Beilegung von Streitigkeiten gemäß den Prinzipien des sicheren Hafens. Sollten Cookson oder diese Behörden feststellen, dass Cookson diese Grundsätze nicht eingehalten hat, leitet Cookson angemessene Schritte ein, um eventuelle schädliche Auswirkungen zu beheben und um eine künftige Einhaltung sicherzustellen.
7. Daten von Minderjährigen
Cookson erfasst nicht wissentlich persönlich identifizierbare Informationen von Personen unter 13 Jahren. Wenn Cookson aus irgendeinem Grund feststellt, dass eine Person, von der es persönliche Informationen erfasst hat, unter 13 Jahre alt ist, wird Cookson diese Informationen unverzüglich löschen bzw. vernichten.
8. Kontaktinformationen
Fragen oder Anmerkungen im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen sollten per Post oder E-Mail an die folgende Stelle gerichtet werden:
The Group Legal Adviser and Compliance Officer for Safe Harbor simon.ohara@cookson.co.uk
9. Änderungen an diesen Grundsätzen
Diese Grundsätze können so oft wie erforderlich gemäß den Anforderungen der Prinzipien des sicheren Hafens geändert werden. Solche Änderungen werden auf angemessenem Wege öffentlich bekannt gegeben.
Diese Grundsätze bauen auf den Prinzipien auf, die im Verhaltenskodex von Cookson festgelegt werden, und entsprechen insbesondere der Verpflichtung des Unternehmens zu einem hohen Standard an Professionalität, Verhalten und Respekt vor der Würde des Einzelnen.
Gültig ab: 1. Oktober 2007